Behinderte haben ein Recht auf Inklusion im Sport
UN-Beschluss, der von Deutschland unterzeichnet wurde !!!
UN - Contract:
Handicapt people have an inclusion right in sports.
Der Sportblogger und Ausbilder ( AEVO / BBiG ) für Sport- und Fitnesskaufleute, dieses Thema ist mir persönlich sehr wichtig =========>
Am 7. Mai 2015 fand die 1. Regionalkonferenz der Schleswig-Holsteinischen Sportjugend
zum Thema Inklusion von Behinderten im Sport, im Hans Hansen Saal des LSV Schleswig-Holstein
statt.
Diese Veranstaltung im Haus des Sports im WinterbekerWeg 49, in Kiel war sehr gut von Vereins-
und Verbandsvertretern besucht. Zum Glück, konnten die Betroffenen, nach einem Seminar zum
Thema an der Diskussionsrunde teilnehmen und ihre Erfahrungen schildern.
Die Vertreter des TuS Holtenau berichteten über ihre Kooperationen mit schwedischen Sportvereinen in der südschwedischen Stadt Malmö.
In unserem Nachbarland Schweden ist die Inklusion von Behinderten und die Integration von
Migranten wesentlich weiter fortgeschritten.
Aus dem 9. Sozialgesetzbuch (SGB 9 ), leitet sich der Anspruch auf finanzielle Förderung von Behinderten im aktiven Sport ab.
Ein Rollstuhlfahrer aus Oberhausen, konnte aus dem SGB 9 vor Gericht die Finanzierung eines
speziellen Basketballsportrollstuhls durchsetzen.
Dem behinderten Basketballspieler ist es somit möglich, weiter seinen Sport zu betreiben.
Ein Sportbereich, der sehr gut für die Inklusion geeignet ist, der Tauchsport, bietet bereits in
seiner grundlegenden Konzeption ideale Voraussetzungen für die Inklusion von Behinderten
(Handicapt Divers).
Der Grundsatz, tauche niemals alleine, sondern immer mit deinem Buddy (Tauchpartner(in) ) beinhaltet bereits das Prinzip der Fürsorglichkeit beim gemeinsaamen Sport.
Daher ist der Inklusionsgedanke während der Sportaktivitäten nicht sehr fern.
Die DMS ( Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft) empfielt den Tauchsport als Möglichkeit
für MS Erkrankte, um Sport zu betreiben.
Dieses Thema werde ich noch einmal in einem anderen Post vertiefen.
In der Ausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann sind Inklusionsansätze derzeit noch nicht in
dem Ausbildungsrahmenplan der IHK bzw. dem Rahmenlehrplan der Berufsschule aufgenommen
worden.
Als Ausbilder ( AEVO / BBiG ) für Sport- und Fitnesskaufleute möchte ich anregen, die Themen
Inklusion von Behinderten und die Integration von Migrant(inn)en mit in die Ausbildung einzubeziehen.
Dipl. - Betriebswirt (FH) Thomas Franke ,
der internationale Sportblogger
und Ausbilder (AEVO / BBiG)
für Sport- und Fitnesskaufleute
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