Samstag, 25. April 2015

Welchen Schulabschluss müssen die auszubildenden Sportkaufleute mitbringen ?


Thomas Franke der internationale Sportblogger aus Kiel Gaardenauf Google+
 https://lh3.googleusercontent.com/4uSVvBeKJhRKk7tV8oBlKWsNe7A0wuhwM5sWrC76U3c=s264-p-no

 

 

 

 

Der  Runway ::::::::::::::
::::::::::::::.......die IHK-Ausbildung 

der Sport-  und  Fitnesskaufleute

Welche Eigenschaften und Fähigkeiten sollte ein Bewerber oder eine  Bewerberin, denn nun enntwickeln können ?


 Teil  3

Welchen Schulabschluss und  welches Mindestalter muß der Bewerber oder die

Bewerberin für die Ausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann mitbringen ?

 Die Bewerber/innen  müssen einen staatlich anerkannten Schulabshluss
haben, daher nach dem Berufsbildungsgesetz  (BBiG) die Berufsausbildungsreife
vorweisen.
Es genügt somit  rechtlich nach dem BBiG ein Hauptschulabschluss als  Voraussetzung
für die Ausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann.
In der  beruflichen Ausbildungspraxis sieht die Welt ein wenig anders aus.
Als Ausbilder nach dem § 30 BBiG  beurteile ich die Voraussetzungen für   diesen Berufs-
abschluss aus der Ausbildungs- und Berufspraxis heraus ein wenig anders.
Die Fitnesscenter(ketten) setzen in der Regel den mittleren  Schulabschluss oder höhere Schul- abschlüsse, also Fachhochschulreife oder Abitur, voraus.
Die Ausbildungsinhalte im  Sport- , Event-,  und  Fitnessbereich setzen sehr  komplexe  Denkweisen
voraus, die Anforderung im Kommunikationsbereich der jeweiligen Arbeitsgebiete sind sehr hoch,
dies gilt ebenfalls für den Umgang mit den sehr komplexexen IT-Systemen  der Fitnesscenter(ketten).
Die Beherrschung von Office Paketen wird von vielen Ausbildungsbetrieben bereits beim Antritt der
Ausbildung voraus gesetzt.
Aus diesen Gründen werden Schüler/innen mit höherem Bildungsabschluss und umfangreicher
IT-Erfahrungen bevorzugt.
Eine Sportaffinität ist natürlich selbstverständlich.
Warum denn  nun das Mindestalter  von  18 Jahren  bei der Ausbildung im Fitnesscenter,
nun diese  Bedingung  ergibt sich aus dem  Arbeitsrecht.
Die Arbeitseinsätze von  Auszubildenden im Fitnesscenter  bzw.  im Eventbereich eines Großvereins, können durchaus in den späten  Abend- oder Nachtstunden  erfolgen; daher das Mindestalter.




 


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen